„Preise auf Anfrage“
Für die Anfahrt berechnen wir 1 € pro Kilometer.
Natürlich die kürzeste Strecke!
!!! WICHTIG und AUFMERKSAM Lesen !!!
Vor Beginn der Anwendung wird über folgende Punkte informiert:
- Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinn durchgeführt oder sonstige Heilkunde im gesetzlichen Sinn ausgeübt.
- Es ist mir bekannt, dass Bernd Thomas Mandt keine Schulmedzinische Ausbildung absolviert hat und daher bei mir nicht der Eindruck entsteht, dass eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.
- Die Sitzungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Bernd Thomas Mandt hält eine Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr wichtig. Damit sollte eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen werden. Die Verantwortung liegt ganz bei mir.
- Es werden keine Versprechen abgegeben dass eine Heilung stattfindet, so dass keine falschen Hoffnungen geweckt werden.
- Es liegen keine schweren Erkrankungen, fieberhafte Erkrankungen, Entzündungen und eitrige Prozesse, infektiöse Hautleiden, frische Verletzungen, akute Venen- und Lympherkrankungen, Burnout oder Depressionen vor. Knochenbrüche liegen länger als 6 Wochen zurück, körperliche und gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen und eine evtl. Schwangerschaft sind besprochen. Unverträglichkeiten von Ölen und Duftstoffen wurden besprochen und evtl. Alternativen ausgewählt.
- Es liegt in meiner freien Verantwortung und Entscheidung die Anwendung fortzusetzen bzw. abzubrechen.
- Ich wurde darüber Aufgeklärt was mich bei den Sitzungen erwartet und speziell, wie sich das Honorar zusammensetzt und berechnet.
8. Schweigepflicht
Die Basis für eine gute Zusammenarbeit ist eine vertrauensvolle Verbindung zwischen Berater und Klient. Deshalb ist mir die Schweigepflicht besonders wichtig. Von der ersten Kontaktaufnahme an unterliegen alle Informationen die ich von ihnen erhalte der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass ich eine Verschwiegenheit gegenüber Dritten habe.
Diese Verschwiegenheit bezieht sich auf Aussagen, die Dritten Rückschlüsse über sie ermöglichen können, d.h. sie als Klienten gegenüber Dritten wiedererkennbar machen können.
Dasselbe gilt für Personen, über die ein Klient Informationen gegeben hat.
Im Einzelfall können uns Klienten von der Schweigepflicht entbinden, z.B. um mit einem Arzt zu sprechen. Diese Entbindung muss in der Regel schriftlich erfolgen. In solchen Fällen werden wir jedoch bloß die für das Gespräch wirklich notwendigen Informationen herausgeben.
© B.T.Mandt